Börsennotierte Versicherer und solche, die börsennotierte Wertpapiere emittieren, sind gezwungen, ihre Berichterstattung nach den gültigen IFRS auszurichten. Auch große und mittelgroße Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG), die keinen regulatorischen Zwang zu einer IFRS-Berichterstattung haben, gehen vermehrt dazu über, ihre Rechnungslegung dem internationalen Kontext anzupassen. Vor diesem Hintergrund gewinnt das Thema der parallelen Rechnungslegung bei Versicherungsunternehmen zunehmend an Bedeutung.
Das Berichten von unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften macht es notwendig, dass für jede Rechnungslegungsvorschrift die entsprechenden Daten klar voneinander abgegrenzt werden. Um die Abgrenzung und die separate Auswertung aller Daten zu gewährleisten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Unser Ansatz
Für die Wahl einer Alternative zur Abbildung der parallelen Rechnungslegung sind mehrere Einflussfaktoren zu berücksichtigen:
- Führende Rechnungslegungsvorschrift
Für jede alternative Lösungsmöglichkeit ist festzustellen, welche Rechnungslegungsvorschrift führend sein soll in Bezug auf den Prozess der Abschlusserstellung. - Abbildung der Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften
Grundsätzlich gibt es bei der Führung unterschiedlicher Rechnungslegungsvorschriften Ansatz- und Bewertungsunterschiede. Dabei gilt es zu entscheiden, ob lediglich die Differenz zu einer Rechnungslegungsvorschrift separat gebucht werden soll oder ob zwei voneinander unabhängige Buchungen getätigt werden sollen. - Unternehmensspezifische Einflussfaktoren
Bei der Wahl einer Alternative müssen neben der technischen Machbarkeit auch die spezifischen Einflüsse im Rahmen des Unternehmens berücksichtigt werden:- Wie flexibel ist jede der Lösungen vor dem Hintergrund der technischen Rahmenbedingungen?
- Welche Möglichkeiten zur Abstimmung zwischen den Rechnungslegungsvorschriften werden geboten?
- Gibt es Aspekte der Performance zu berücksichtigen?
Ihr Vorteil
Der richtige Einsatz einer parallelen Rechnungslegung kann aus Sicht der IT und aus Sicht des anwendenden Fachbereiches Kosten- und Nutzenvorteile bedeuten. So kann aus Sicht der IT
- das Belegvolumen und damit die benötigte Hardwarekapazität erheblich reduziert werden, wenn für Sachverhalte, die je Rechnungslegungsvorschrift gleich zu behandeln sind, nur ein Beleg erzeugt wird.
- die Datenkonsistenz innerhalb eines Systems besser nachgehalten werden.
Aus Sicht des Fachbereiches kann die richtige Alternative zur parallelen Rechnungslegung dazu beitragen, dass
- Abstimmungen und Überleitungen zwischen den Rechnungslegungsvorschriften vereinfacht werden.
- bei einer einfachen Handhabung der parallelen Rechnungslegung die Abschlusstätigkeiten weniger Zeit in Anspruch nehmen.